eine Garage an der Grundstücksgrenze planen

Oft haben unsere Kunden Fragen bezüglich der Garagenplanung. Hierbei geht es häufig darum, ob es möglich ist, die Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche an der Grundstücksgrenze zu planen. In diesem Beitrag will das Atelier W3 ein paar Ratschläge für diesen Sonderfall geben.

Zunächst ist zu prüfen ob im Bebauungsplan ein Baufenster für Garagen ausgewiesen ist -und wenn nicht- ob eine Garage auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) gebaut werden darf.
Ist die Position der Garage dann festgelegt und wird diese direkt an die Grundstücksgrenze geplant so ist zu beachten, dass die Ansichtsfläche der Garage 25qm nicht überschreiten darf. Auch für die Wandhöhe gibt es hier Vorgaben. Diese darf  an der niedersten Stelle nicht höher als 3m sein. Für die Ermittlung der Wandhöhe ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen.

Wohnhaus mit Garage Bauplanung: Atelier W3

Wohnhaus mit Garage
Bauplanung: Atelier W3

Außerdem ist zu beachten dass mit der Grenzbebauung eine Gesamtlänge entlang der einzelnen Grundstücksgrenze von 9m und insgesamt 15m nicht überschritten werden darf (§6Abs.1LBO).
Sind diese Rahmenbedingungen eingehalten so ist diese Garage ohne eigene Abstandflächen zulässig und darf auf die Grundstücksflächen gebaut werden.
Beim Sonderfall Tiefgaragen verhält es sich so, dass diese abstandsflächenrechtlich nicht relevant sind, da diese keine Außenwände aufweisen. (§5 Abs.1 und §6 Abs.1 LBO). Tiefgaragen dürfen demnach bis an die Grundstücksgrenze und mit beliebiger Länge geplant werden.

Bauatelier W3: Tipps rund um das Thema barrierefreies Bauen

Der Bau eines Eigenheims ist immer ein wichtiger Schritt. Entscheidet man sich dazu, will man die Immobilie natürlich auch möglichst lange nutzen. Deshalb möchte das Team vom Bauatelier W3 in diesem Beitrag ein paar Denkanstöße und Tipps zum Thema barrierefreies Bauen geben.

Entschließt man sich dazu sein Eigenheim barrierefrei zu planen, ist erst einmal wichtig die baulichen Möglichkeiten zu prüfen. Hiebei ist entscheidend, welche Voraussetzungen ein Grundstück sowie der für den Geltungsbereich zugehörige Bebauungsplan bieten. Ist ein Grundstück eben und lässt der Bebauungsplan dies zu, sollte man nach Möglichkeit alle wichtigen Wohnräume im Erdgeschoss anordnen.
Ist dies nicht möglich so empfiehlt es sich von Anbeginn einen Lift – im Idealfall mit den entsprechenden Abmessungen für einen Rollstuhl einzuplanen. Dieser kann auch erst später -bei Bedarf-  nachgerüstet werden. Der dann benötigte Platz sollte aber unbedingt schon von Beginn an mit eingeplant werden, um eine spätere Nachrüstung zu vereinfachen.

Weiterhin sollte das Gebäude ohne Schwellen oder Stufen konzipiert werden. Auch empfiehlt es sich, den Sanitärbereich so zu gestalten, dass Sie eben –ohne Schwelle- in die Dusche gelangen können. Ebenso sollten Balkontüren und Zugänge auf Terrassen ohne Schwelle ausgeführt werden. Außerdem ist es sinnvoll die Türbreiten, die Anordnung der Sanitärobjekte und der Bewegungsräume so zu dimensionieren, dass sie auch bequem mit einem Rollstuhl zu befahren wären. Hierbei ist die DIN 18040-2 maßgebend.

Was den späteren Umbau von Gebrauchsimmobilien angeht, so gibt es ein Förderprogramm der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Hierbei wird pro Wohneinheit ein Kredit bis zu 50.000.- subventioniert. D.h. sie zahlen niedrigere Zinsen.

Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren oder Genehmigungsverfahren?

Wird ein Bauantrag gestellt so besteht die Möglichkeit dies im Kenntnisgabeverfahren zu tun. Vorrausetzung ist, dass ein qualifizierter Bebauungsplan für das betreffende Grundstück vorliegt.
Liegt es im Geltungsbereich
eines Bebauungsplanes, so muss dieser mindestens Festsetzungen über die Art (z.B. Wohnen, Gewerbe) und das Maß (Größe) der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

Wohnhaus Bauberatung: Atelier W3

Wohnhaus
Bauberatung: Atelier W3

Bei Abweichungen vom Bebauungsplan muss für jede Abweichung ein Antrag auf
Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gestellt werden. Ist dies der Fall, darf erst mit dem Bau begonnen werden, wenn über diesen Antrag entschieden wurde.
Ist für ein Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren noch eine
andere Entscheidung notwendig (z.B. eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz), so muss diese zusätzlich zur Kenntnisgabe beantragt werden. Die Genehmigung über Abweichungen, Ausnahmen oder
Befreiungen ist gebührenpflichtig.
Ein Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren wird in der Regel innerhalb von vier

Wochen -bis zur Erteilung der Baugenehmigung- bearbeitet und ist damit mir einer deutlichen Zeitersparnis verbunden.
In alten Ortskernen und Innenstadtlagen liegt häufig kein qualifizierter Bebauungsplan vor. Dann ist zwingend ein Genehmigungsverfahren vorgeschrieben. Dies dauert zwar länger bietet aber auch mehr Rechtssicherheit.
Daher wird das Genehmigungsverfahren auch häufig angewandt wenn ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt.
Wird die Baugenehmigung erteilt so gilt diese für drei Jahre und muss dann mittels eines schriftlichen Antrages verlängert werden.

Achtung beim Grundstückskauf: Ist kein Bebauungsplan vorhanden gilt in der Regel §34 des BGB!

In alten Innenstadtlagen und Ortskernen ist häufig kein gültiger Bebauungsplan vorhanden. Ist dies der Fall, so wird in der Regel der §34 des Baugesetzbuches herangezogen. Demnach soll eine Bebauung so konzipiert werden, dass sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Bauvorhaben muss städtebaulich vertretbar sein. Dabei ist die angrenzende Bebauung zu betrachten.
Eine Erschließung muss so erfolgen, dass
angrenzenden Grundstücke nicht beeinträchtigt werden.
Der Charakter des Ortsbildes ist nach
Möglichkeit durch eine entsprechende Planung zu erhalten. Dabei spielen die Gebäudehöhen, Dachneigung und Firstrichtung eine wichtige Rolle. Aber auch Farbgebung und Materialwahl sind ein wichtiger Faktor.
In historischen Ortschaften wird man daher keine Kunststoff- oder
Aluminiumfenster planen sondern mit Holzfenster arbeiten. Die Farbe der Dacheindeckung muss auf die umgebenden Gebäude abgestimmt werden.
Städtebaulich vertretbar sind Gebäude die sich in ihrer
Höhe und Volumen an der bestehenden Bebauung der angrenzenden orientieren.

Wohnhaus, Bauplanung: Bauatelier W3

Wohnhaus,
Bauplanung: Bauatelier W3

Zur abschließenden Beurteilung der Bebaubarkeit eines solchen Grundstücks empfiehlt es sich eine Bauvoranfrage einzureichen. Dabei wird von dem zuständigen Bauamt die Genehmigungsfähigkeit geprüft und das Bauvorhaben ggf. im Bauausschuss bzw. Gemeinderat besprochen.
Es empfiehlt sich
hierbei die angrenzende Bebauung in einer Straßenabwicklung darzustellen, da nur so beurteilt werden kann ob eine Einfügung gegeben ist.