Bei vielen steht in den nächsten Wochen wieder die jährliche Steuererklärung an. Um Geld zu sparen sollten Wohneigentümer sollten hierbei folgendes beachten: Handwerkerkosten können ab 2013 auch für Um- und Neubauten steuerlich geltend gemacht werden.
Nach Renovierungsarbeiten im Haus können Steuerzahler 20 Prozent der Ausgaben für Handwerker von der Steuer absetzen. Das gilt jetzt auch für Um- und Neubauten.
Maximal dürfen 1.200 Euro abgesetzt werden, das entspricht einer Handwerkerleistung von etwa 6.000 Euro.
Vom Finanzamt berücksichtigt werden allerdings nur die Arbeitsleistung, sowie Anfahrtskosten und Maschinenmiete. Materialkosten haben für die Steuer keine Relevanz.
Achten Sie deshalb unbedingt darauf, sich die Arbeitskosten auf der Rechnung getrennt ausweisen zu lassen!
Auch Barzahlungen werden nicht anerkannt. Die Rechnung muss überwiesen oder per Scheck beglichen werden!