Bauförderung Teil 2: Raum Stuttgart

Wie bereits in einem vorherigen Blogeintrag berichtet unterstützen Kommunen Familien bei der Schaffung von Wohneigentum. Auch die Stadt Stuttgart bietet zwei unterschiedliche Förderprogramme für Familien an.

Zum einen wird die Schaffung von Wohneigentum für Familien durch eine Preisermäßigung beim Erwerb eines städtischen Grundstücks gefördert. Das Ausmaß der Ermäßigung ist hierbei u.a. von der Einkommensgruppe der Bauherren, sowie von der Kinderzahl abhängig.
Antragsberechtigt sind Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften oder Alleinerziehende jeweils mit mindestens einem zum Haushalt gehörenden Kind oder Pflegekind unter 18 Jahren.

Weiterhin können Familien einen Zinszuschuss für Neubauten beantragen. Auch hier ist das Ausmaß der Förderung von Einkommensgruppe und Familiengröße abhängig.
Diese Form der Unterstützung berücksichtigt jedoch nicht nur Kinder, sondern auch schwerbehinderte Angehörige mit mindestens 50 % GdB und über 60-jährige Angehörige, die ständig im Haushalt leben oder in diesen nicht nur vorübergehend aufgenommen werden.

Mehr Informationen zu den Bauförderprogrammen der Stadt Stuttgart finden Interessierte unter: http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/kommune-328/70174/Stuttgart