Kurzübersicht zur Bauförderung von Neubauten durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Ziel der Förderung durch die KfW ist die Finanzierung besonders energiesparender Gebäude im Rahmen des CO2 Förderprogramms des Bundes.

Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung der Errichtung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und CO2 Ausstoß.

Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch Bau- und Heizkosten reduzieren

und für den Nutzer langfristig kalkulierbar machen. (Quelle: KfW.de)

Gefördert werden von der KfW der Neubau oder Erwerb eines KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 oder eines vergleichbaren Passivhauses. Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der EnEV (Energieeinsparverordnung) für den Neubau.

Das KfW-Effizienzhaus 70 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 70 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV.

Das KfW-Effizienzhaus 55 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 55 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV.

Das KfW-Effizienzhaus 40 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 40 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV.

KFW Förderung

Folgende Überlegungen sind deshalb bei der Bauplanung mit einzubeziehen: Die Verwendung einer Holzpellet- bzw. Biomasseheizung oder Wärmepumpe. Die Planung einer Solaranlage für Brauchwassererwärmung. Eine hocheffiziente Außenwanddämmung, sowie Dämmung der Kellersohle oder Bodenplatte und Dachdämmung. Der Einbau von Fenstern mit Dreifachverglasung und Spezialrahmen.

Beim Neubau werden die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung gefördert. Gefördert werden auch Umnutzungen von Nicht-Wohngebäuden, zum Beispiel Scheunen, zu Wohngebäuden. Die Kosten des Baugrundstücks werden gefördert, wenn es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben wurde.

Außerdem werden gefördert die Baukosten, wie Material- und Arbeitskosten, die Baunebenkosten sowie Planungshonorar, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Maklergebühren, die Grunderwerbssteuer und die Kosten für die Außenanlagen. Gefördert werden natürliche Personen, Wohnungseigentümer-gemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Steuertipps für Hauseigentümer – Handwerkerkosten können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen!

Bei vielen steht in den nächsten Wochen wieder die jährliche Steuererklärung an. Um Geld zu sparen sollten Wohneigentümer sollten hierbei folgendes beachten: Handwerkerkosten können ab 2013 auch für Um- und Neubauten steuerlich geltend gemacht werden.

Steuererklärung

Qulle: Esther Stosch / pixelio.de

Nach Renovierungsarbeiten im Haus können Steuerzahler 20 Prozent der Ausgaben für Handwerker von der Steuer absetzen. Das gilt jetzt auch für Um- und Neubauten.

Maximal dürfen 1.200 Euro abgesetzt werden, das entspricht einer Handwerkerleistung von etwa 6.000 Euro.

Vom Finanzamt berücksichtigt werden allerdings nur die Arbeitsleistung, sowie Anfahrtskosten und Maschinenmiete.  Materialkosten haben für die Steuer keine Relevanz.
Achten Sie deshalb unbedingt darauf, sich die Arbeitskosten auf der Rechnung getrennt ausweisen zu lassen!

Auch Barzahlungen werden nicht anerkannt. Die Rechnung muss überwiesen oder per Scheck beglichen werden!

 

Bauförderung Teil 2: Raum Stuttgart

Wie bereits in einem vorherigen Blogeintrag berichtet unterstützen Kommunen Familien bei der Schaffung von Wohneigentum. Auch die Stadt Stuttgart bietet zwei unterschiedliche Förderprogramme für Familien an.

Zum einen wird die Schaffung von Wohneigentum für Familien durch eine Preisermäßigung beim Erwerb eines städtischen Grundstücks gefördert. Das Ausmaß der Ermäßigung ist hierbei u.a. von der Einkommensgruppe der Bauherren, sowie von der Kinderzahl abhängig.
Antragsberechtigt sind Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften oder Alleinerziehende jeweils mit mindestens einem zum Haushalt gehörenden Kind oder Pflegekind unter 18 Jahren.

Weiterhin können Familien einen Zinszuschuss für Neubauten beantragen. Auch hier ist das Ausmaß der Förderung von Einkommensgruppe und Familiengröße abhängig.
Diese Form der Unterstützung berücksichtigt jedoch nicht nur Kinder, sondern auch schwerbehinderte Angehörige mit mindestens 50 % GdB und über 60-jährige Angehörige, die ständig im Haushalt leben oder in diesen nicht nur vorübergehend aufgenommen werden.

Mehr Informationen zu den Bauförderprogrammen der Stadt Stuttgart finden Interessierte unter: http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/kommune-328/70174/Stuttgart

 

 

Bauförderung für Familien

Gerade für Familien ist die Anschaffung eines Eigenheims oft interessant. Um diesen Schritt zu erleichtern bieten Staat und Banken Familien mit Kindern Vorteile bei der Baufinanzierung.
Die Art der Förderung kann hierbei unterschiedliche Formen annehmen. Sie geht von vergünstigten Krediten bis hin zur direkten staatlichen Unterstützungen, wie z.B. Grundförderung beim Erwerb von Bauland.
Die Höhe der Unterstützung hängt jedoch nicht nur von der Anzahl der Kinder, sondern auch vom Wohnort ab.

Webseiten wie  die Geld vom Bürgermeister Datenbank (circa 800 Programme einzelner Kommunen), bieten einen Überblick über die regional unterschiedlichen Förderprogramme.
Verschiedene Anbieter stellen auch Rechner im Internet bereit, mit deren Hilfe Interessierte erfahren können, ob Sie Anspruch auf Fördergelder haben.