Bauatelier W3: Tipps rund um das Thema barrierefreies Bauen

Der Bau eines Eigenheims ist immer ein wichtiger Schritt. Entscheidet man sich dazu, will man die Immobilie natürlich auch möglichst lange nutzen. Deshalb möchte das Team vom Bauatelier W3 in diesem Beitrag ein paar Denkanstöße und Tipps zum Thema barrierefreies Bauen geben.

Entschließt man sich dazu sein Eigenheim barrierefrei zu planen, ist erst einmal wichtig die baulichen Möglichkeiten zu prüfen. Hiebei ist entscheidend, welche Voraussetzungen ein Grundstück sowie der für den Geltungsbereich zugehörige Bebauungsplan bieten. Ist ein Grundstück eben und lässt der Bebauungsplan dies zu, sollte man nach Möglichkeit alle wichtigen Wohnräume im Erdgeschoss anordnen.
Ist dies nicht möglich so empfiehlt es sich von Anbeginn einen Lift – im Idealfall mit den entsprechenden Abmessungen für einen Rollstuhl einzuplanen. Dieser kann auch erst später -bei Bedarf-  nachgerüstet werden. Der dann benötigte Platz sollte aber unbedingt schon von Beginn an mit eingeplant werden, um eine spätere Nachrüstung zu vereinfachen.

Weiterhin sollte das Gebäude ohne Schwellen oder Stufen konzipiert werden. Auch empfiehlt es sich, den Sanitärbereich so zu gestalten, dass Sie eben –ohne Schwelle- in die Dusche gelangen können. Ebenso sollten Balkontüren und Zugänge auf Terrassen ohne Schwelle ausgeführt werden. Außerdem ist es sinnvoll die Türbreiten, die Anordnung der Sanitärobjekte und der Bewegungsräume so zu dimensionieren, dass sie auch bequem mit einem Rollstuhl zu befahren wären. Hierbei ist die DIN 18040-2 maßgebend.

Was den späteren Umbau von Gebrauchsimmobilien angeht, so gibt es ein Förderprogramm der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Hierbei wird pro Wohneinheit ein Kredit bis zu 50.000.- subventioniert. D.h. sie zahlen niedrigere Zinsen.

Bauförderung Teil 2: Raum Stuttgart

Wie bereits in einem vorherigen Blogeintrag berichtet unterstützen Kommunen Familien bei der Schaffung von Wohneigentum. Auch die Stadt Stuttgart bietet zwei unterschiedliche Förderprogramme für Familien an.

Zum einen wird die Schaffung von Wohneigentum für Familien durch eine Preisermäßigung beim Erwerb eines städtischen Grundstücks gefördert. Das Ausmaß der Ermäßigung ist hierbei u.a. von der Einkommensgruppe der Bauherren, sowie von der Kinderzahl abhängig.
Antragsberechtigt sind Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften oder Alleinerziehende jeweils mit mindestens einem zum Haushalt gehörenden Kind oder Pflegekind unter 18 Jahren.

Weiterhin können Familien einen Zinszuschuss für Neubauten beantragen. Auch hier ist das Ausmaß der Förderung von Einkommensgruppe und Familiengröße abhängig.
Diese Form der Unterstützung berücksichtigt jedoch nicht nur Kinder, sondern auch schwerbehinderte Angehörige mit mindestens 50 % GdB und über 60-jährige Angehörige, die ständig im Haushalt leben oder in diesen nicht nur vorübergehend aufgenommen werden.

Mehr Informationen zu den Bauförderprogrammen der Stadt Stuttgart finden Interessierte unter: http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/kommune-328/70174/Stuttgart