Achtung beim Grundstückskauf: Ist kein Bebauungsplan vorhanden gilt in der Regel §34 des BGB!

In alten Innenstadtlagen und Ortskernen ist häufig kein gültiger Bebauungsplan vorhanden. Ist dies der Fall, so wird in der Regel der §34 des Baugesetzbuches herangezogen. Demnach soll eine Bebauung so konzipiert werden, dass sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Bauvorhaben muss städtebaulich vertretbar sein. Dabei ist die angrenzende Bebauung zu betrachten.
Eine Erschließung muss so erfolgen, dass
angrenzenden Grundstücke nicht beeinträchtigt werden.
Der Charakter des Ortsbildes ist nach
Möglichkeit durch eine entsprechende Planung zu erhalten. Dabei spielen die Gebäudehöhen, Dachneigung und Firstrichtung eine wichtige Rolle. Aber auch Farbgebung und Materialwahl sind ein wichtiger Faktor.
In historischen Ortschaften wird man daher keine Kunststoff- oder
Aluminiumfenster planen sondern mit Holzfenster arbeiten. Die Farbe der Dacheindeckung muss auf die umgebenden Gebäude abgestimmt werden.
Städtebaulich vertretbar sind Gebäude die sich in ihrer
Höhe und Volumen an der bestehenden Bebauung der angrenzenden orientieren.

Wohnhaus, Bauplanung: Bauatelier W3

Wohnhaus,
Bauplanung: Bauatelier W3

Zur abschließenden Beurteilung der Bebaubarkeit eines solchen Grundstücks empfiehlt es sich eine Bauvoranfrage einzureichen. Dabei wird von dem zuständigen Bauamt die Genehmigungsfähigkeit geprüft und das Bauvorhaben ggf. im Bauausschuss bzw. Gemeinderat besprochen.
Es empfiehlt sich
hierbei die angrenzende Bebauung in einer Straßenabwicklung darzustellen, da nur so beurteilt werden kann ob eine Einfügung gegeben ist.

Achtung beim Grundstückskauf: Grundflächenzahl(GRZ) und Geschoßflächenzahl (GFZ) beachten!

Beim Grundstückskauf ist es wichtig im Vorfeld die Parameter zur möglichen Bebauung zu überprüfen.
Ist ein Bebauungsplan zum Grundstück vorhanden kann dieser vor dem Grundstückskauf beim Bauamt eingesehen werden. Oftmals stellen die Gemeinden bzw. Planungsämter die Bebauungspläne auch im Internet zum Download bereit. In der Regel gibt es einen zeichnerischen Teil und einen Textteil.
Im zeichnerischen Teil ist das Grundstück sowie die Umgebung oder das ganze Baugebiet dargestellt.

Bebauungsplan, Zeichnung

Bebauungsplan, Zeichnung

Eingezeichnet sind in der Regel die Grundstücksgrenzen, die Baugrenzen oder Baufenster (unten blaue Linie).
Das Maß der Baulichen Nutzung ist in der sogenannten Nutzungsschablone eingezeichnet.
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an wie viel Grundstücksfläche überbaut werden darf.
Multipliziert man die Grundstücksgröße mit der GRZ dann erhält man die maximal zu überbauende Grundfläche (GR). Die Geschoßflächenzahl (GFZ) gibt an wie viel Geschossfläche das geplante Gebäude insgesamt haben darf.


Beispiel oben:
Bei Grundstücksgröße 1000qm und einer GRZ von 0,4 ergibt sich eine GR von 400qm.

Das ist die Fläche die nach dem Bebauungsplan maximal überbaut werden darf.

Bei Grundstücksgröße 1000qm und einer GFZ von 0,8 ergibt sich eine GF von 800qm.

Das ist die Fläche die als Geschossfläche nach dem Bebauungsplan maximal gebaut werden darf.