Achtung beim Grundstückskauf: Grundflächenzahl(GRZ) und Geschoßflächenzahl (GFZ) beachten!

Beim Grundstückskauf ist es wichtig im Vorfeld die Parameter zur möglichen Bebauung zu überprüfen.
Ist ein Bebauungsplan zum Grundstück vorhanden kann dieser vor dem Grundstückskauf beim Bauamt eingesehen werden. Oftmals stellen die Gemeinden bzw. Planungsämter die Bebauungspläne auch im Internet zum Download bereit. In der Regel gibt es einen zeichnerischen Teil und einen Textteil.
Im zeichnerischen Teil ist das Grundstück sowie die Umgebung oder das ganze Baugebiet dargestellt.

Bebauungsplan, Zeichnung

Bebauungsplan, Zeichnung

Eingezeichnet sind in der Regel die Grundstücksgrenzen, die Baugrenzen oder Baufenster (unten blaue Linie).
Das Maß der Baulichen Nutzung ist in der sogenannten Nutzungsschablone eingezeichnet.
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an wie viel Grundstücksfläche überbaut werden darf.
Multipliziert man die Grundstücksgröße mit der GRZ dann erhält man die maximal zu überbauende Grundfläche (GR). Die Geschoßflächenzahl (GFZ) gibt an wie viel Geschossfläche das geplante Gebäude insgesamt haben darf.


Beispiel oben:
Bei Grundstücksgröße 1000qm und einer GRZ von 0,4 ergibt sich eine GR von 400qm.

Das ist die Fläche die nach dem Bebauungsplan maximal überbaut werden darf.

Bei Grundstücksgröße 1000qm und einer GFZ von 0,8 ergibt sich eine GF von 800qm.

Das ist die Fläche die als Geschossfläche nach dem Bebauungsplan maximal gebaut werden darf.

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