Bauatelier W3 plant Passivhaus bei Ludwigsburg

Für eine vierköpfige Familie plant das Bauatelier W3 ein attraktives Wohnhaus in zentraler Lage. Das Gebäude ist als zweigeschossiger Baukörper geplant. Die Gestaltung des Gartens wurde sorgfältig auf die Gebäudeplanung abgestimmt. Die individuelle Planung ist ganz auf die räumlichen Erfordernisse der Bauherrschaft und deren spezifische Wünsche abgestimmt.

Passivhaus in Ludwigsburg Planung: Bauatelier W3

Passivhaus in Ludwigsburg
Planung: Bauatelier W3

Die Erschließung von Wohnhaus und Garage erfolgt von der Straßenseite. Hierbei wurden Wohn- und Küchenbereich gemäß der Bauplanung von Hans Max Wurth im Erdgeschoss angeordnet. Die Schlafzimmer und ein Wellnessbad befinden sich im Dachgeschoss. Als Passivhaus erfüllt das Gebäude den Niedrigenergiestandard. Das Dach ist ohne Dachüberstand geplant. Die Dacheindeckung erfolgte mit Tegalit in einem anthraziten Farbton. Die Bauzeit ist für zehn Monate ab Erteilung der Baugenehmigung geplant.

Bauweise: Massiv
Tragwerk: Massive Außenwände, Stahlbetondecken
Wohnfläche EG+DG: 190qm

Achtung beim Grundstückskauf: Grundflächenzahl(GRZ) und Geschoßflächenzahl (GFZ) beachten!

Beim Grundstückskauf ist es wichtig im Vorfeld die Parameter zur möglichen Bebauung zu überprüfen.
Ist ein Bebauungsplan zum Grundstück vorhanden kann dieser vor dem Grundstückskauf beim Bauamt eingesehen werden. Oftmals stellen die Gemeinden bzw. Planungsämter die Bebauungspläne auch im Internet zum Download bereit. In der Regel gibt es einen zeichnerischen Teil und einen Textteil.
Im zeichnerischen Teil ist das Grundstück sowie die Umgebung oder das ganze Baugebiet dargestellt.

Bebauungsplan, Zeichnung

Bebauungsplan, Zeichnung

Eingezeichnet sind in der Regel die Grundstücksgrenzen, die Baugrenzen oder Baufenster (unten blaue Linie).
Das Maß der Baulichen Nutzung ist in der sogenannten Nutzungsschablone eingezeichnet.
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an wie viel Grundstücksfläche überbaut werden darf.
Multipliziert man die Grundstücksgröße mit der GRZ dann erhält man die maximal zu überbauende Grundfläche (GR). Die Geschoßflächenzahl (GFZ) gibt an wie viel Geschossfläche das geplante Gebäude insgesamt haben darf.

Beispiel oben:
Bei Grundstücksgröße 1000qm und einer GRZ von 0,4 ergibt sich eine GR von 400qm.

Das ist die Fläche die nach dem Bebauungsplan maximal überbaut werden darf.

Bei Grundstücksgröße 1000qm und einer GFZ von 0,8 ergibt sich eine GF von 800qm.

Das ist die Fläche die als Geschossfläche nach dem Bebauungsplan maximal gebaut werden darf.

Atelier W3 baut attraktives Wohnhaus bei Göppingen

In der Nähe von Göppingen plante das Atelier W3 ein Energieplushaus in massiver Bauweise. Wohnhaus und Grundstück mit Garten bilden gestalterisch eine  Einheit. Von Anfang an war die erhöhte Lage des Grundstücks mit Blick bis zur Albkante ein wichtiges Kriterium für die Bauplanung. Bauberater Hans Max Wurth legte hierbei Wert darauf,  die Ausblicke auf die hügelige Landschaft von möglichst vielen Wohnräumen aus zu realisieren. Die Gartengestaltung wurde sorgfältig an die Gebäudeplanung angepasst.

Wellnesshaus bei Göppingen Bauplanung: Atelier W3

Wellnesshaus bei Göppingen
Bauplanung: Atelier W3

Auf die individuellen Wünsche der Bauherrschaft ging Hans Max Wurth auch weiterhin bis ins Detail ein. So wurde bei den späteren Bauarbeiten großen Wert auf hochwertige Materialien und anspruchsvolle handwerkliche Umsetzung im Innenbereich gelegt.
Wohn- und Küchenbereich wurden im Erdgeschoss angeordnet. Schlafzimmer und Wellnessbad befinden sich im Dachgeschoss.

Wohnhaus bei Göppingen, Innenansicht

Wohnhaus bei Göppingen, Innenansicht

Das Gebäude wurde in massiver Bauweise in Poroton erstellt und erfüllt den Niedrigenergiestandard. Die Dacheindeckung erfolgte mit Tegalit in einem anthraziten Farbton. Von der abgeschlossenen Planung und Erteilung der Baugenehmigung bis hin zur Fertigstellung des Wohnhauses vergingen zehn Monate.

Bauförderung Teil 2: Raum Stuttgart

Wie bereits in einem vorherigen Blogeintrag berichtet unterstützen Kommunen Familien bei der Schaffung von Wohneigentum. Auch die Stadt Stuttgart bietet zwei unterschiedliche Förderprogramme für Familien an.

Zum einen wird die Schaffung von Wohneigentum für Familien durch eine Preisermäßigung beim Erwerb eines städtischen Grundstücks gefördert. Das Ausmaß der Ermäßigung ist hierbei u.a. von der Einkommensgruppe der Bauherren, sowie von der Kinderzahl abhängig.
Antragsberechtigt sind Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften oder Alleinerziehende jeweils mit mindestens einem zum Haushalt gehörenden Kind oder Pflegekind unter 18 Jahren.

Weiterhin können Familien einen Zinszuschuss für Neubauten beantragen. Auch hier ist das Ausmaß der Förderung von Einkommensgruppe und Familiengröße abhängig.
Diese Form der Unterstützung berücksichtigt jedoch nicht nur Kinder, sondern auch schwerbehinderte Angehörige mit mindestens 50 % GdB und über 60-jährige Angehörige, die ständig im Haushalt leben oder in diesen nicht nur vorübergehend aufgenommen werden.

Mehr Informationen zu den Bauförderprogrammen der Stadt Stuttgart finden Interessierte unter: http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/kommune-328/70174/Stuttgart