Ziel der Förderung durch die KfW ist die Finanzierung besonders energiesparender Gebäude im Rahmen des CO2 Förderprogramms des Bundes.
Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung der Errichtung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und CO2 Ausstoß.
Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch Bau- und Heizkosten reduzieren
und für den Nutzer langfristig kalkulierbar machen. (Quelle: KfW.de)
Gefördert werden von der KfW der Neubau oder Erwerb eines KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 oder eines vergleichbaren Passivhauses. Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der EnEV (Energieeinsparverordnung) für den Neubau.
Das KfW-Effizienzhaus 70 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 70 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV.
Das KfW-Effizienzhaus 55 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 55 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV.
Das KfW-Effizienzhaus 40 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 40 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV.
Folgende Überlegungen sind deshalb bei der Bauplanung mit einzubeziehen: Die Verwendung einer Holzpellet- bzw. Biomasseheizung oder Wärmepumpe. Die Planung einer Solaranlage für Brauchwassererwärmung. Eine hocheffiziente Außenwanddämmung, sowie Dämmung der Kellersohle oder Bodenplatte und Dachdämmung. Der Einbau von Fenstern mit Dreifachverglasung und Spezialrahmen.
Beim Neubau werden die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung gefördert. Gefördert werden auch Umnutzungen von Nicht-Wohngebäuden, zum Beispiel Scheunen, zu Wohngebäuden. Die Kosten des Baugrundstücks werden gefördert, wenn es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben wurde.
Außerdem werden gefördert die Baukosten, wie Material- und Arbeitskosten, die Baunebenkosten sowie Planungshonorar, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Maklergebühren, die Grunderwerbssteuer und die Kosten für die Außenanlagen. Gefördert werden natürliche Personen, Wohnungseigentümer-gemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts.